Allgemeine Geschäftsbedingungen · MICHAEL GRÜLL Medientechnische Beratung und Betreuung
1. Allgemeines, Vertragssschluss
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtig und zukünftig von uns abgegebenen Angebote und mit uns geschlossenen Verträge. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
1.2 Außerhalb dieses Vertrages sind keine mündlichen Abreden getroffen.
1.3 Die unsere Waren betreffenden Abbildungem, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Vereichnisse etc. und die darin entahltenen Daten, z.B. über Leistungen, Betriebskosten und Gewicht sind nur annähernd maßgeblich, wenn Sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Gegenüber unseren Beschreibungen und Angaben behalten wir uns Änderungen vor soweit der Liefergegegenstand dadurch nicht wesentlich geändert wird und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
2. Preise, Zahlungsbedingungen
2.1 Kosten für Versand, Versicherung, Montage, Installation, Schulung und Beratung sind in unseren Preisen nicht enthalten, es sei denn, es ist eine abweichende Vereinbarung getroffen worden.
Unsere Preise stützen sich auf die Personal-, Material- und Lizenzkosten zur Zeit des Vertragsschlusses. Erhöhen sich diese Kosten und ist keine Festpreisvereinbarung getroffen, können wir die vereinbarten Preise für unsere Leistungen entsprechend anheben, wenn zwischen dem Vertragsschluss und unserer Leistung ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegen soll und die Kostensteigerung für uns bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und von uns nicht zu vertreten ist.
2.2 Mangels einer abweichenden Vereinbarung ist die Zahlung ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungserteilung fällig.
2.3 Kosten für Mehrleistungen, die wir aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben, unsachgemäßem Systemgebrauch oder ungenügender Mitwirkung des Kunden erbringen, sind vom Kunden zu tragen.
2.4 Der Kunde darf gegen unsere Forderungen ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Lieferung
3.1 Ein von uns genannter Liefertermin ist grundsätzlich unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich ein fester Liefertermin vereinbart ist. Lieferfristen beginnen erst, wenn der Kunde uns alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Materialien beigebracht hat.
3.2 Jede Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder durch andere, von uns nicht zu vertretende Umstände gehindert wird.
4. Herausgabe von Daten
4.1. MICHAEL GRÜLL ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Möchte der Auftraggeber, dass ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und separat zu vergüten.
4.2. Hat MICHAEL GRÜLL dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese verwendetetn Dateien nur mit vorheriger Einwilligung von MICHAEL GRÜLL verändert werden.
4.3 Eine Langzeitarchivierung von gelieferten Daten erfolgt nicht.
5. Gefahrübergang und Entgegennahme
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Kunden bzw. bei vereinbarter Versendung dem Spediteur übergeben wurde.
6. Obliegenheiten des Kunden
6.1 Bei der Benutzung der gelieferten Geräte und Programme hat der Kunde die Bedienungsanleitung und unsere sonstigen Hinweise zu beachten.
6.2 Bei der Überlassung von Software ist der Kunde verpflichtet, in angemessenen Abständen eine vollständige Datensicherung vorzunehmen, um im Falle einer Störung den Schaden durch Datenverluste so gering wie möglich zu halten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle gelieferten Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden.
7.2 Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum, insbesondere einer Pfändung, hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware erforderlichen Kosten, soweit die Intervention gegen die Maßnahme, erfolgreich war und bei dem Dritten eine Zwangsvollstreckung wegen der Kosten vergeblich versucht wurde.
7.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug geraten ist und unsere Lizenzbedingungen dem nicht entgegenstehen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
7.4 Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung, etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen des Kunden gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir ermächtigen ihn, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung im eigenen Name einzuziehen. Die Ermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.
8. Urheberrechte, Vertragsstrafe
8.1 Der Kunde darf ihm überlassene Software nur zur Sicherungs- und Testzwecken kopieren. Die gleichzeitige Nutzung eines Programms auf mehreren Rechnern bedarf der besonderen vertraglichen Vereinbarung. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hat der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000 zu zahlen, es sei denn, er weist einen geringeren Schaden nach.
8.2 MICHAEL GRÜLL geht stillschweigend davon aus, dass der Auftraggeber über die Urheberrechte an Vorlagen zum Scannen verfügt.
9. Mängelrüge, Gewährleistung
9.1 Bei Mängeln hat der Kunde zunächst ein Recht auf Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Nach Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt verlangen. Schadenersatz leisten wir nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 10 dieser Geschäftsbedingungen.
9.2 Beruht der Mangel auf einem Fremderzeugnis, sind wir berechtigt, unsere Gewährleistungsansprüche gegen unseren Vorlieferanten an den Kunden abzutreten. Im Falle der Abtretung können wir aus den vorstehenden Bestimmungen erst in Anspruch genommen werden, nachdem der Kunde erfolglos versucht hat, die abgetretenen Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen.
10. Haftung
10.1 Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten und keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen und nicht Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
10.2. Gefahr und Kosten des Transports von Vorlagen, Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
10.3. MICHAEL GRÜLL haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten.
Die Haftung ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
10.2 Im Übrigen haften wir nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz unserers Unternehmens.
11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – soweit es sich nicht um eine allgemeine Geschäftsbedingung handelt – eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen möglichst nahe kommt.